Kaufmännischer, rechtlicher und berufspädagogischer Meistervorbereitungslehrgang
Teile III und IV der Meisterprüfung
Zielsetzung
In diesem Teil der Weiterbildung zum Meister lernen Sie im Teil III die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge und die rechtlichen Grundlagen der unternehmerischen Tätigkeit sowie im Teil IV das pädagogische Basiswissen für eine erfolgreiche Ausbildung Ihrer künftigen Lehrlinge.
Lehrgangsinhalte
Teil III
Rechnungswesen
- Buchhaltung, Kosten- u. Leistungsrechnung
- Betriebsabrechnung, Kalkulation
Betriebswirtschaft
- Handwerk in Wirtschaft und Gesellschaft
- Marketing, Finanzierung, Existenzgründung
- Organisation, Planung, Mitarbeiterführung, Steuern
Recht
- Bürgerliches Recht, Handels- u. Gesellschaftsrecht
- Arbeits- u. Sozialrecht
Teil IV
Berufspädagogik
- Rahmenbedingungen eines Ausbildungsverhältnisses
- Planung der Ausbildung, Einstellung von Lehrlingen
- Ausbildung am Arbeitsplatz, Förderung des Lernprozesses
- Ausbildung in der Gruppe, Abschluss der Ausbildung
Lehrgangsabschluss
Der Lehrgang endet mit der Meisterprüfung im Teil III und Teil IV.
Teilnahmevoraussetzungen
Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat. Zugelassen wird auch, wer eine Gesellenprüfung in einem anderen Handwerk bestanden hat und mindestens eine 24-monatige Tätigkeit in dem Handwerk nachweisen kann, in dem er die Meisterprüfung ablegen will.
Kursbeginn
Lingen: Herbst 2019
Meppen: Herbst 2019
Dauer
ca. 9 Monate, ca. 320 Unterrichtsstunden
Veranstaltungsorte
Dieser Vorbereitungslehrgang wird sowohl in Meppen als auch in Lingen angeboten.
Meppen: Haus des Handwerks, An der Feuerwache 10, 49716 Meppen
Lingen: Bildungswerk des Lingener Handwerks e. V., Bildungsakademie, Schwarzer Weg 16, 49809 Lingen
Tage und Zeiten
Geschäftsstelle Meppen:
Dienstag und Donnerstag: 18.00 Uhr bis 21.15 Uhr, Samstag: 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Geschäftsstelle Lingen:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 18.00 Uhr bis 21.15 Uhr
Hinweis: Es handelt sich um voraussichtliche Unterrichtstage.
Lehrgangsgebühr
1.525,00 € für die Teile III + IV
525,00 € für den Teil IV
1.150,00 € für den Teil III
Lernmittelgebühren
Auf Anfrage
Prüfungsgebühr
Teil III: zur Zeit 180,00 €
Teil IV: zur Zeit 180,00 €
Hinweis: Die Prüfungsgebühr wird von der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Grafschaft Bentheim in Rechnung gestellt.
Fördermöglichkeiten
Ihr beruflicher Aufstieg wird gefördert durch das Aufstiegs-BAföG (AFBG). Die Lehrgangs- u. Prüfungsgebühren werden je nach persönlicher Voraussetzung ab 01.08.2016 zu 40 % als Zuschuss und bei Bedarf zu 60,0 % als zinsgünstiges Darlehen gefördert. Wenn die Fortbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen wird, erlässt die KfW bei Vorlage einer beglaubigten Kopie des Prüfungszeugnisses 40 % des noch bestehenden Maßnahmedarlehens. Ein entsprechender Antrag ist gegenüber der KfW zu stellen.
Lehrgangsgebühren sowie Fahrtkosten können, soweit sie nicht bezuschusst werden, darüber hinaus steuermindernd beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle Lingen:
Karin Berk
Telefon: 0591 97302-11
Telefax: 0591 97302-88
E-Mail: berk@emslandhandwerk.de
Geschäftsstelle Meppen:
Andrea Herrmann
Telefon: 05931 9807-38
Telefax: 05931 9807-22
E-Mail: herrmann@emslandhandwerk.de