Fachtheoretischer/Fachpraktischer Vorbereitungslehrgang auf die Teile 1 + 2 der Meisterprüfung im Maurer-/Betonbauer-Handwerk
Zielsetzung
In diesem Teil der Weitrbildung vermitteln wir Ihnen die Kenntnisse und Fähigkeiten, die ein Meister im Maurer- u. Betonbauerhandwerk beherrschen muss. Sie lernen Aufgaben und Sachverhalte zu bearbeiten, selbstständig zu lösen und umzusetzen.
Lehrgangsinhalte
- Fachrechnen, Statik
- Bauphysik
- Baustoffkunde, Betonlabor
- Baukonstruktion
- Baugrundkunde
- Feldmessen, Nivellieren
- Baurecht, Bauvergabe
- Baubetriebslehre, VOB
- Unfallverhütung, Arbeitssicherheit
- Projektierung
- Auftragsabwicklung, Fachkalkulation
- Praktische Ausbildung
Lehrgangsabschluss
Der Lehrgang endet mit der Meisterprüfung im Teil I und Teil II.
Teilnahmevoraussetzungen
Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat. Zugelassen wird auch, wer eine Gesellenprüfung in einem anderen Handwerk bestanden hat und mindestens eine 24-monatige Tätigkeit indem Handwerk nachweisen kann, in dem er die Meisterprüfung ablegen will.
Kursbeginn
Oktober 2019
Dauer
- 2 Winterhalbjahre (jeweils von Oktober/November bis April/Mai des nächsten Jahres)
- 600 Unterrichtsstunden á 45 Minuten
(185 Unterrichtsstunden fpr Fachpraxis - Teil I; 415 Unterrichtsstunden für Fachtheorie - Teil II)
Veranstaltungsorte
Haus des Handwerks, An der Feuerwache 10, 49716 Meppen oder
Berufsbildende Schulen Meppen, Nagelshof 75, 49716 Meppen
Tage und Zeiten
Geschäftsstelle Meppen:
Freitag: 17:00 Uhr bis 21:30 Uhr, Samstag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Hinweis: Es handelt sich um voraussichtliche Unterrichtstage.
Lehrgangsgebühr
Auf Anfrage (Ca. 2.950,00 €)
Lernmittelgebühren
Auf Anfrage
Prüfungsgebühr
zur Zeit 540,00 Euro
Hinweis: Die Prüfungsgebühr wird von der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland in Rechnung gestellt.
Fördermöglichkeiten
Ihr beruflicher Aufstieg wird gefördert durch das Aufstiegs-BAföG (AFBG). Die Lehrgangs- u. Prüfungsgebühren werden je nach persönlicher Voraussetzung ab 01.08.2016 zu 40 % als Zuschuss und bei Bedarf zu 60,0 % als zinsgünstiges Darlehen gefördert. Wenn die Fortbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen wird, erlässt die KfW bei Vorlage einer beglaubigten Kopie des Prüfungszeugnisses 40 % des noch bestehenden Maßnahmedarlehens. Ein entsprechender Antrag ist gegenüber der KfW zu stellen.
Lehrgangsgebühren sowie Fahrtkosten können, soweit sie nicht bezuschusst werden, darüber hinaus steuermindernd beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle Meppen:
Andrea Herrmann
Telefon: 05931 9807-38
Telefax: 05931 9807-22
E-Mail: herrmann@emslandhandwerk.de