Fachtheoretischer/Fachpraktischer Vorbereitungslehrgang auf die Teile 1 + 2 der Meisterprüfung im Installateur-/Heizungsbauer-Handwerk

Zielsetzung
In desem Teil der Weiterbildung vermitteln wir Ihnen die Kenntnisse und Fähigkeiten, die ein Meister im Installateur- u. Heizungsbauer-Handwerk beherrschen muss. Sie lernen Aufgaben und Sachverhalte zu bearbeiten, selbstständig zu lösen und umzusetzen.
Lehrgangsinhalte
- Fachtechnologie, Chemie, Verbrennung
- Wärmebedarfsberechnung
- Rohrnetzberechnung, Hydraulik
- Wärmeerzeugnung, Heizungsanlagentechnik
- Blockheitzkraftwerkstechnik
- Wasser- und Abwasserinstallation, TRWI
- Gasversorgungsanlagen, TRGI
- Lüftungstechnische Anlagen
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk
- Mess- u. Regelungstechnik
- Projektieerung, Auftragsabwicklung Kalkulation
- Berufsbezogene Gesetze, Normen, VOB
- Betriebsorganisation, Betriebsführung
- Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz
- Praktische Ausbildung
- Fachbetriebsschulung nach § 19 I WHG
Lehrgangsabschluss
Der Lehrgang endet mit der Meisterprüfung im Teil I und Teil II.
Teilnahmevoraussetzungen
Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat. Zugelassen wird auch, wer eine Gesellenprüfung in einem anderen Handwerk bestanden hat und mindestens eine 24-monatige Tätigkeit indem Handwerk nachweisen kann, in dem er die Meisterprüfung ablegen will.
Kursbeginn
Herbst 2019
Dauer
- ca. 2 1/4 Jahre, 800 Unterrichtsstunden á 45 Minuten
- 80 Unterrichtsstunden fpr den Lehrgang: Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK Handwerk. Hinweis: Der Lehrgang Elektrofachkraft ist zwingend erforderlich, sofern noch nicht abgelegt!
Veranstaltungsorte
Meppen: Kreishandwerkerschaft Emsland Mitte-Süd Geschäftsstelle Meppen, An der Feuerwache 10, 49716 Meppen
Tage und Zeiten
Geschäftsstelle Meppen:
Mittwoch: 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Samstag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Lehrgangsgebühr
Auf Anfrage (ca. 3.975,00 € zzgl. ca. 600,00 € für den Lehrgang Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk)
Lernmittelgebühren
Auf Anfrage (ca. 350,00 € plus Software ca. 100,00 €)
Prüfungsgebühr
zur Zeit 540,00 €
Hinweis: Die Prüfungsgebühr wird von der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland in Rechnung gestellt.
Fördermöglichkeiten
Ihr beruflicher Aufstieg wird gefördert durch das Aufstiegs-BAföG (AFBG). Die Lehrgangs- u. Prüfungsgebühren werden je nach persönlicher Voraussetzung ab 01.08.2016 zu 40 % als Zuschuss und bei Bedarf zu 60,0 % als zinsgünstiges Darlehen gefördert. Wenn die Fortbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen wird, erlässt die KfW bei Vorlage einer beglaubigten Kopie des Prüfungszeugnisses 40 % des noch bestehenden Maßnahmedarlehens. Ein entsprechender Antrag ist gegenüber der KfW zu stellen.
Lehrgangsgebühren sowie Fahrtkosten können, soweit sie nicht bezuschusst werden, darüber hinaus steuermindernd beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle Meppen:
Andrea Herrmann
Telefon: 05931/9807-38
Telefax: 05931/9807-22
E-Mail: herrmann@emslandhandwerk.de